Eine Frau in grünem Jackett und ein bärtiger Mann mit Brille blicken freundlich in die Kamera

Die Therapievielfalt steht auf dem Spiel

Pflanzliche Arzneimittel sind beliebt: Sie haben eine lange Tradition, sind nebenwirkungsarm und wirken ganzheitlich. Immer strengere Auflagen führen aber zu einem regelrechten Arznei­mittel­sterben – das gefährdet die Grundversorgung akut. Die Branche kämpft für bessere Rahmen­bedingungen.

  • Seit 2012 ist rund die Hälfte der zugelassenen pflanzlichen Arznei­mittel verschwunden
  • Das schränkt Patientinnen und Patienten in ihrer freien Therapiewahl ein
  • Der Dachverband Komplementär­medizin fordert von den Behörden, dass sie die Besonder­heiten pflanzlicher Arzneimittel bei den Zulassungs­verfahren und bei den Hersteller-Inspektionen berücksichtigen

von Lukas Fuhrer, Redaktor Millefolia

Starke Hitzewallungen in der Nacht

Wieder eine schlaflose Nacht – starke Hitze­wallungen halten Christine Müller wach. Seit die Wechsel­jahre eingesetzt haben, leidet die 50-Jährige unter den Schüben. Atemübungen und Kühlpads auf Stirn und Nacken verschaffen zwar etwas Linderung, aber morgens geht sie dennoch wie gerädert zur Arbeit. Zum Glück konnte Christine endlich einen Termin bei ihrer Hausärztin vereinbaren.

Arzneimittel der ersten Wahl – mit ungewisser Zukunft

Die Patientin ist fiktiv, das Leiden real: Rund drei von vier Frauen sind in den Wechseljahren von Schweiss­ausbrüchen und Schlaf­störungen betroffen. «Der Extrakt aus der Wurzel der Trauben­silber­kerze ist in der Gynäkologie das Mittel der ersten Wahl bei Hitze­wallungen», sagt Dr. med. Gesa Otti-Rosebrock, Gynäko­login mit eigener Praxis in Biel. Die zugelassenen Arzneimittel mit Trauben­silberkerze stehen auf Evidenzlevel eins, das heisst, ihre therapeu­tische Wirksamkeit ist durch grosse repräsen­tative Studien belegt.

In gewissen Situationen sind sie sogar das einzige Medikament, das gegen Hitzewallungen zur Verfügung steht, sagt die Ärztin: Wenn bei einer Patientin östrogen­sensible Tumoren vorliegen, sollten keine östrogenhaltigen Präparate eingesetzt werden. Behelfsmässig weichen Ärztinnen und Ärzte auf Anti­depressiva oder andere synthetische Medikamente aus. «Die zeigen aber weder die gleichen Therapierfolge wie das pflanzliche Präparat, noch sind sie so gut verträglich», sagt die Gynäkologin.

Die Auswahl an pflanz­­lichen Behand­lungs­­mög­lich­­keiten nimmt stetig ab

Pflanzliche Arzneimittel sind ein fester Bestandteil der medizini­schen Grundversorgung in der Schweiz. Aber die pflanzlichen Behandlungen sind akut gefährdet: Die Anzahl der zugelassenen Phyto­arznei­mittel nimmt drastisch ab, allein zwischen 2012 und 2025 ist sie von 740 Präparaten auf 365 gesunken – das ist ein Rückgang von über 50 Prozent. Hauptgründe sind die gestiegenen regulatorischen Anforderungen, die hohen Zulassungs­kosten und die tiefen vom Bundesamt für Gesundheit diktierten Medikamenten­preise. Für die Hersteller, viele von ihnen Schweizer KMU, wird es so immer schwieriger, kosten­deckend zu produzieren, geschweige denn in neue, innovative Phyto­pharmaka zu investieren.

Wegen des Spardrucks hat das Bundesamt für Gesundheit wiederholt die Preise der Medikamente gesenkt, die durch die Grundversicherung rückvergütet werden. Diese Preissenkungen treffen die pflanzlichen Arzneimittel empfindlich: Oft sind sie bereits günstiger als chemische Präparate, zudem werden sie, da sie aus natürlichen Rohstoffen bestehen, nur in vergleichsweise kleinen Mengen produziert und die Herstellprozesse sind aufwendiger. Kommen nun noch die immer teureren Zulassungskosten dazu, bedeutet dies für zahlreiche Arzneimittel das Aus.

Die Ärztin Gesa Otti-Rosebrock und der Phyto­arznei­mittel-Produzent Rinaldo Just im Mille­folia-Interview:

Gesa Otti-Rosebrock, Sie haben sich in Ihrer gynäko­logischen Praxis auf die pflanzliche Arznei­mittel­therapie spezia­lisiert. Was heisst es für Ihre Patien­tinnen, wenn immer weniger Arznei­mittel zur Verfügung stehen?

Dr. med. Gesa Otti-Rosebrock: Sehr viele Patien­tinnen kommen mit dem ausdrück­lichen Wunsch nach pflanzlichen Arznei­mitteln zu mir. Wenn ich ihren Wünschen nicht nachkommen kann oder wenn ich als Ärztin mit Fähigkeits­ausweis Phyto­therapie nicht mehr anwenden kann, was angezeigt und sinnvoll wäre, dann ist das besorgnis­erregend. Zumal die Nachfrage weiter steigt: Ich könnte problemlos eine weitere Praxis gründen.

«Die Patientinnen und Patienten sollen von der gesamten Therapievielfalt profitieren können.»

Dr. med. Gesa Otti-Rosebrock, Gynäkologin und Co-Präsidentin SMGP

Unsere fiktive Patientin hat Glück, das pflanz­liche Präparat gegen Hitze­wallungen scheint noch rentabel herstellbar zu sein. Gibt es weiter Phyto­­arzneimittel, auf die Ihre Patient­innen auf keinen Fall verzichten könnten?

Gesa Otti-Rosebrock: Auf das Johannis­kraut, das in seiner Wirksam­keit mit mittel­starken Anti­­depressiva vergleichbar ist, aber den Riesen­­vorteil hat, dass es die Libido nicht negativ beein­­trächtigt. Oder auf die Artischocke, als Extrakt aus den Blättern ebenfalls ein etabliertes, zugelassenes Phyto­arznei­­mittel, das die Fett­verdauung verbessert und dadurch einer Hyper­chole­­sterinämie entgegen­­wirken kann. Da erlebe ich gerade viele Patientinnen, die dieses Präparat eindeutig den gängigen Statinen vorziehen: Entweder weil sie unter deren Neben­­wirkungen leiden, oder weil sie eine Ablehnung gegen diese Medika­mente haben. Die Patient­innen und Patienten sollen von der gesamten Therapie­­vielfalt profitieren können, auch in der Phyto­t­herapie, so schreibt es die Bundes­verfassung implizit vor.

Rinaldo Just, Sie sind Geschäfts­­führer der Schwabe Pharma AG, einem führenden Phyto­­arznei­­mittel­­hersteller. Die hohen Zulassungs­­hürden und -kosten liegen auch darin begründet, dass die Behörden für pflanz­liche Arznei­­mittel dieselben Mass­stäbe anlegen wir für synthe­tische. Warum ist das proble­­matisch?

Rinaldo Just: Wir stehen für quali­tativ hoch­wertige Arznei­­mittel ein, darum braucht es selbst­verständlich eine Zulassung durch die Heil­mittel­­behörde Swissmedic. Die Frage ist jedoch, was es an Wirksam­keits­­nachweisen und klini­schen Studien braucht, bei Präparaten, die zum Teil über Jahrhun­­derte etablierte und gut dokumen­­tierte Heil­pflanzen und Wirk­prin­zipien haben. Hier wünschen wir uns einen offenen und verbind­­lichen Dialog mit den Behörden. 

«Die Zulassungs­verfahren werden der Komplexität der Phyto­arznei­mittel nicht gerecht.»

Rinaldo Just, Geschäfts­führer Schwabe Pharma AG und Vorstandsmitglied der ASSGP

Pflanzliche Arznei­mittel sind in der Regel Viel­stoff­­gemische oder standar­di­sierte, stark kontrol­­lierte Extrakte und somit komplexer als synthe­tisch herge­­stellte Arznei­­mittel. Deshalb brauchen sie eine eigen­­ständige Bewertung, die aus unserer Sicht derzeit nicht mit den richtigen Mass­stäben erfolgt. Das Nachsehen haben die Patient­innen und Patienten: Sie werden in ihrer Therapiewahl einge­schränkt und müssen auf wirksame Präparate verzichten.

Die Phyto­therapie ist Teil der Grund­­versorgung und in der Bundes­­verfassung verankert, das heisst, Bund und Kantone müssen sie fördern. Was kann die Branche tun, um die Umsetzung des Verfassungs­auftrags einzu­fordern?

Rinaldo Just: Das Bundesamt für Gesund­heit hat eine stark kosten­­fixierte Perspektive. Ich denke, wir brauchen statt­­dessen eine nutzen- und qualitäts­­orien­tierte Diskussion. Es braucht ein Miteinander, also eine bessere Koordi­­nation der zuständigen Behörden. Wir arbeiten eng mit dem Dachverband Komple­men­­tär­­medizin und anderen Partnern zusammen und fordern bei den Behörden permanent eine korrekte Umsetzung des Heil­mittel­­gesetzes und des Verfassungs­auftrags ein – zum Erhalt der Therapie­­vielfalt und zum Wohl der Patientinnen und Patienten.


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