Pflanzliche Arzneimittel sind beliebt: Sie haben eine lange Tradition, sind nebenwirkungsarm und wirken ganzheitlich. Immer strengere Auflagen führen aber zu einem regelrechten Arzneimittelsterben – das gefährdet die Grundversorgung akut. Die Branche kämpft für bessere Rahmenbedingungen.
- Seit 2012 ist rund die Hälfte der zugelassenen pflanzlichen Arzneimittel verschwunden
- Das schränkt Patientinnen und Patienten in ihrer freien Therapiewahl ein
- Der Dachverband Komplementärmedizin fordert von den Behörden, dass sie die Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel bei den Zulassungsverfahren und bei den Hersteller-Inspektionen berücksichtigen
von Lukas Fuhrer, Redaktor Millefolia
Starke Hitzewallungen in der Nacht
Wieder eine schlaflose Nacht – starke Hitzewallungen halten Christine Müller wach. Seit die Wechseljahre eingesetzt haben, leidet die 50-Jährige unter den Schüben. Atemübungen und Kühlpads auf Stirn und Nacken verschaffen zwar etwas Linderung, aber morgens geht sie dennoch wie gerädert zur Arbeit. Zum Glück konnte Christine endlich einen Termin bei ihrer Hausärztin vereinbaren.
Arzneimittel der ersten Wahl – mit ungewisser Zukunft
Die Patientin ist fiktiv, das Leiden real: Rund drei von vier Frauen sind in den Wechseljahren von Schweissausbrüchen und Schlafstörungen betroffen. «Der Extrakt aus der Wurzel der Traubensilberkerze ist in der Gynäkologie das Mittel der ersten Wahl bei Hitzewallungen», sagt Dr. med. Gesa Otti-Rosebrock, Gynäkologin mit eigener Praxis in Biel. Die zugelassenen Arzneimittel mit Traubensilberkerze stehen auf Evidenzlevel eins, das heisst, ihre therapeutische Wirksamkeit ist durch grosse repräsentative Studien belegt.
In gewissen Situationen sind sie sogar das einzige Medikament, das gegen Hitzewallungen zur Verfügung steht, sagt die Ärztin: Wenn bei einer Patientin östrogensensible Tumoren vorliegen, sollten keine östrogenhaltigen Präparate eingesetzt werden. Behelfsmässig weichen Ärztinnen und Ärzte auf Antidepressiva oder andere synthetische Medikamente aus. «Die zeigen aber weder die gleichen Therapierfolge wie das pflanzliche Präparat, noch sind sie so gut verträglich», sagt die Gynäkologin.
Die Auswahl an pflanzlichen Behandlungsmöglichkeiten nimmt stetig ab
Pflanzliche Arzneimittel sind ein fester Bestandteil der medizinischen Grundversorgung in der Schweiz. Aber die pflanzlichen Behandlungen sind akut gefährdet: Die Anzahl der zugelassenen Phytoarzneimittel nimmt drastisch ab, allein zwischen 2012 und 2025 ist sie von 740 Präparaten auf 365 gesunken – das ist ein Rückgang von über 50 Prozent. Hauptgründe sind die gestiegenen regulatorischen Anforderungen, die hohen Zulassungskosten und die tiefen vom Bundesamt für Gesundheit diktierten Medikamentenpreise. Für die Hersteller, viele von ihnen Schweizer KMU, wird es so immer schwieriger, kostendeckend zu produzieren, geschweige denn in neue, innovative Phytopharmaka zu investieren.
Wegen des Spardrucks hat das Bundesamt für Gesundheit wiederholt die Preise der Medikamente gesenkt, die durch die Grundversicherung rückvergütet werden. Diese Preissenkungen treffen die pflanzlichen Arzneimittel empfindlich: Oft sind sie bereits günstiger als chemische Präparate, zudem werden sie, da sie aus natürlichen Rohstoffen bestehen, nur in vergleichsweise kleinen Mengen produziert und die Herstellprozesse sind aufwendiger. Kommen nun noch die immer teureren Zulassungskosten dazu, bedeutet dies für zahlreiche Arzneimittel das Aus.

Kinder natürlich und schonend behandeln
Für Kinder unverzichtbar: Pflanzliche Arzneimittel sind gut verträglich und helfen nachweislich bei typischen Kinderkrankheiten wie fieberhaften grippalen Infekten, Husten, Schnupfen oder Bauchschmerzen.
Die Ärztin Gesa Otti-Rosebrock und der Phytoarzneimittel-Produzent Rinaldo Just im Millefolia-Interview:
Gesa Otti-Rosebrock, Sie haben sich in Ihrer gynäkologischen Praxis auf die pflanzliche Arzneimitteltherapie spezialisiert. Was heisst es für Ihre Patientinnen, wenn immer weniger Arzneimittel zur Verfügung stehen?
Dr. med. Gesa Otti-Rosebrock: Sehr viele Patientinnen kommen mit dem ausdrücklichen Wunsch nach pflanzlichen Arzneimitteln zu mir. Wenn ich ihren Wünschen nicht nachkommen kann oder wenn ich als Ärztin mit Fähigkeitsausweis Phytotherapie nicht mehr anwenden kann, was angezeigt und sinnvoll wäre, dann ist das besorgniserregend. Zumal die Nachfrage weiter steigt: Ich könnte problemlos eine weitere Praxis gründen.
«Die Patientinnen und Patienten sollen von der gesamten Therapievielfalt profitieren können.»
Dr. med. Gesa Otti-Rosebrock, Gynäkologin und Co-Präsidentin SMGP
Unsere fiktive Patientin hat Glück, das pflanzliche Präparat gegen Hitzewallungen scheint noch rentabel herstellbar zu sein. Gibt es weiter Phytoarzneimittel, auf die Ihre Patientinnen auf keinen Fall verzichten könnten?
Gesa Otti-Rosebrock: Auf das Johanniskraut, das in seiner Wirksamkeit mit mittelstarken Antidepressiva vergleichbar ist, aber den Riesenvorteil hat, dass es die Libido nicht negativ beeinträchtigt. Oder auf die Artischocke, als Extrakt aus den Blättern ebenfalls ein etabliertes, zugelassenes Phytoarzneimittel, das die Fettverdauung verbessert und dadurch einer Hypercholesterinämie entgegenwirken kann. Da erlebe ich gerade viele Patientinnen, die dieses Präparat eindeutig den gängigen Statinen vorziehen: Entweder weil sie unter deren Nebenwirkungen leiden, oder weil sie eine Ablehnung gegen diese Medikamente haben. Die Patientinnen und Patienten sollen von der gesamten Therapievielfalt profitieren können, auch in der Phytotherapie, so schreibt es die Bundesverfassung implizit vor.
Rinaldo Just, Sie sind Geschäftsführer der Schwabe Pharma AG, einem führenden Phytoarzneimittelhersteller. Die hohen Zulassungshürden und -kosten liegen auch darin begründet, dass die Behörden für pflanzliche Arzneimittel dieselben Massstäbe anlegen wir für synthetische. Warum ist das problematisch?
Rinaldo Just: Wir stehen für qualitativ hochwertige Arzneimittel ein, darum braucht es selbstverständlich eine Zulassung durch die Heilmittelbehörde Swissmedic. Die Frage ist jedoch, was es an Wirksamkeitsnachweisen und klinischen Studien braucht, bei Präparaten, die zum Teil über Jahrhunderte etablierte und gut dokumentierte Heilpflanzen und Wirkprinzipien haben. Hier wünschen wir uns einen offenen und verbindlichen Dialog mit den Behörden.
«Die Zulassungsverfahren werden der Komplexität der Phytoarzneimittel nicht gerecht.»
Rinaldo Just, Geschäftsführer Schwabe Pharma AG und Vorstandsmitglied der ASSGP
Pflanzliche Arzneimittel sind in der Regel Vielstoffgemische oder standardisierte, stark kontrollierte Extrakte und somit komplexer als synthetisch hergestellte Arzneimittel. Deshalb brauchen sie eine eigenständige Bewertung, die aus unserer Sicht derzeit nicht mit den richtigen Massstäben erfolgt. Das Nachsehen haben die Patientinnen und Patienten: Sie werden in ihrer Therapiewahl eingeschränkt und müssen auf wirksame Präparate verzichten.
Die Phytotherapie ist Teil der Grundversorgung und in der Bundesverfassung verankert, das heisst, Bund und Kantone müssen sie fördern. Was kann die Branche tun, um die Umsetzung des Verfassungsauftrags einzufordern?
Rinaldo Just: Das Bundesamt für Gesundheit hat eine stark kostenfixierte Perspektive. Ich denke, wir brauchen stattdessen eine nutzen- und qualitätsorientierte Diskussion. Es braucht ein Miteinander, also eine bessere Koordination der zuständigen Behörden. Wir arbeiten eng mit dem Dachverband Komplementärmedizin und anderen Partnern zusammen und fordern bei den Behörden permanent eine korrekte Umsetzung des Heilmittelgesetzes und des Verfassungsauftrags ein – zum Erhalt der Therapievielfalt und zum Wohl der Patientinnen und Patienten.
«Stoppen wir das Arzneimittelsterben»

«Die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Therapievielfalt sind gefährdet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben angemessen berücksichtigt werden und bewährte Therapien auch künftig zur Verfügung stehen. Stoppen wir das Arzneimittelsterben», sagt Martin Bangerter, geschäftsführender Co-Präsident des Dachverbands Komplementärmedizin Dakomed.
Dakomed fordert die Umsetzung des Heilmittelgesetzes
Der Dakomed fordert von den Behörden, die Vorgaben des Heilmittelgesetzes korrekt umzusetzen. Dieses schreibt vor, die Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel sowohl bei den Zulassungsverfahren als auch bei den Hersteller-Inspektionen zu berücksichtigen. In Vernehmlassungen, Gesetzesberatungen, Gesprächen und mit parlamentarischen Vorstössen setzen sich der Dakomed und die betroffenen Mitgliedsverbände dafür ein, dass Zulassungsverfahren und Hersteller-Inspektionen risikobasiert ausgestaltet werden, die Zuständigkeiten der Behörden klar geregelt sind, die Expertise und die Kompetenzen zu Komplementärarzneimitteln bei Swissmedic erhalten bleiben und beide Sitze der Komplementärmedizin in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission gesichert werden.
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Bilder: Miriam Kolmann / Susanne Keller
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